Einkaufsbedingungen
der Bruno Machacek Gesellschaft m.b.H. & Co KG, FN 26968i
Fassung 13.01.2022

1. Geltungsbereich
Für alle Bestellungen, Ankäufe sowie sonstige Rechtsgeschäfte und Leistungen gelten ausschließlich unsere im Folgenden dargelegten Einkaufsbedingungen (im Folgenden auch Geschäftsbedingungen). Unser Vertragspartner (im Folgenden Auftragnehmer) nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass wir bereits jetzt Widerspruch gegen sämtliche abweichende Regelungen in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder in sonstigen Geschäftspapieren des Auftragnehmers erheben. Abweichende Bedingungen des Auftragnehmers werden von uns nicht anerkannt und gelten nur im Falle unserer schriftlichen Bestätigung, auch wenn wir diesen im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte mit dem Auftragnehmer.

Vereinbarungen, die von unseren Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu Ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Auftragserteilung
Bestellungen sind für uns nur rechtsverbindlich, wenn sie auf unseren Firmenpapieren ausgefertigt und ordnungsgemäß unterzeichnet sind. Ausnahmen davon sind nur Mail und Fax sowie telefonische Bestellungen mit Bestellnummer. Mündlich und/oder telefonisch getroffene Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Jede Änderung unserer Bestellung sowie der Einkaufsbedingungen muss von uns schriftlich bestätigt werden.

Sämtliche Mehrkosten und Spesen, die durch eine eigenmächtige Änderung der Bestellung oder Bedingungen entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

3. Auftragsbestätigung
Jede Bestellung unsererseits ist unverzüglich - mit Preis- und Lieferzeitangabe - schriftlich zu bestätigen. Nach Ablauf von drei Tagen gilt diese Bestellung voll inhaltlich und zu unseren Einkaufsbedingungen als angenommen und wird diese Vertragsbestandteil.

4. Lieferzeit
Die in den Vertragsbestandteilen vereinbarten Liefertermine sind unter allen Umständen einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Lieferzeit berechtigt uns, auch bei Teillieferungen, nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten, auf Erfüllung zu bestehen und allenfalls Schadenersatz zu verlangen.

Unabhängig hiervon sind wir berechtigt, auf den eingetretenen Schaden bezogene Kosten des Lieferverzugs zu verlangen.

5. Erfüllungsort
Die Lieferung hat grundsätzlich frei vereinbartem Bestimmungsort zu erfolgen. Abgeladen. Auf Gefahr des Auftragnehmers.

6. Eigentumsvorbehalt
Wir akzeptieren keinen Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers. Entgegennahmen von unter Eigentumsvorbehalten angebotenen Lieferungen und Leistungen haben keinen die Zustimmung zu Eigentumsvorbehalten erzeugenden Erklärungswert.

7. Verpackung
Der Auftragnehmer haftet für eine ordnungsgemäße Verpackung sowie für alle Nachteile, insbesondere Beschädigungen, die uns aufgrund mangelhafter Verpackung entstehen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sein in Verkehr gebrachtes Verpackungsmaterial über das ARA-System (Altstoff Recycling Austria) in Österreich oder bei den jeweils länderspezifischen Partnern der ARA zu entpflichten oder das Verpackungsmaterial der gelieferten Waren auf seine Kosten zurückzunehmen.

8. Lieferscheine und Rechnungen
Jeder Lieferung ist ein Lieferschein in Klartext mit Angabe unserer Artikel-Nummer je Position, unter genauer Angabe der Bestellnummer und des Bestelldatums, einschließlich der entsprechenden technischen Unterlagen, beizulegen. Für jede Bestellung ist eine Rechnung in einfacher Ausfertigung, unter genauer Angabe der Bestellnummer und des Bestelldatums, an die Adresse der Firma MACHACEK zu senden. Die bestellten Artikel sind mit der vollen von uns angegebenen Benennung anzuführen. In Rechnung gestellt werden die am Tag der Bestellung gültigen Preise.

9. Garantie, Gewährleistung, Schadenersatz
Der Auftragnehmer übernimmt die volle und echte Garantie für die Dauer von 24 Monaten. Bei Sachen die zum Einbau in oder zur Verwendung mit unbeweglichen Sachen bestimmt sind, gilt eine Garantiefrist von 48 Monaten.

Die Garantiefrist läuft ab Übernahme des Liefergegenstandes durch uns.

Sie gewährleisten, dass Ihre Lieferungen oder Leistungen, die in der Bestellung ausdrücklich angeführt sind und gewöhnlich die vorausgesetzten Eigenschaften haben allen österreichischen Normen, Prüfvorschriften und Sicherheitsvorschriften entsprechen. Bei Lieferung nach Muster gelten die Eigenschaften des Musters als verbindlich.

Die Gewährleistung umfasst nicht nur die reine Schadensbehebung (zB. Ersatzlieferung), sondern auch direkte und indirekte Folgeschäden

Diese wird angewandt nach ABGB sowie der ÖNORM B 2110. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt bei verborgenen Mängeln erst mit dem Zeitpunkt der Offenkundigkeit des Mangels.

Sie erklären durch Annahme der Bestellung ausdrücklich, dass an dem Gegenstand der Lieferung und Leistung keine Rechte, insbesondere keine Schutzrechte Dritter besteht. Sie übernehmen die Verpflichtung, falls dennoch Rechte Dritter geltend gemacht werden sollen, uns schad- und klaglos zu halten und uns jeden daraus erwachsenden Schaden voll zu ersetzen.

10. Mängelrüge
Bei Mängelrügen sind wir berechtigt, eine kostenlose Nachlieferung der bemängelten Ware zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Sofern eine Lieferung nicht unserer Bestellung entspricht, erfolgt deren Rücksendung auf Ihre Kosten und Gefahr. Wir behalten uns die Wahl vor, auf eine Ersatzlieferung zu verzichten oder zu bestehen. Eine Ersatzlieferung darf nur aufgrund einer Ersatzbestellung stattfinden. Entspricht eine in Auftrag gegebene Leistung nicht der Bestellung, so ist ein behebbarer Mangel von Ihnen innerhalb von 8 Tagen auf Ihre Kosten zu beheben. Wird der Mangel nach Ablauf von 8 Tagen nicht durch Sie beseitigt, oder ist die Behebung des Mangels für die Weiterführung unseres Betriebes dringend notwendig und eine sofortige Behebung durch sie nicht möglich, sind wir berechtigt, den Mangel selbst oder durch Dritte auf Ihre Kosten zu beheben. Ist der Mangel nicht behebbar, so steht es uns frei, den Vertrag aufzuheben und die Wiederherstellung des früheren Zustandes oder, wenn dies technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, Preisminderung zu verlangen. In allen Fällen sind sämtliche uns erwachsenden Mehrkosten sowie der entgangene Gewinn von Ihnen zu tragen. Ebenso gehen sämtliche Transportleistungen der Ersatzware auf Ihre Rechnung und Gefahr.

11. Zahlung
Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die zwischen uns vereinbarten Zahlungskonditionen. Wir behalten uns ausdrücklich die Aufrechnung mit Gegenforderungen aus anderen mit Ihnen getätigten Geschäften zu gleichen Bedingungen vor.

12. Produkthaftpflicht
Einschränkungen jeglicher Art der für den Auftragnehmer aus dem Produkthaftungsgesetz resultierenden Verpflichtungen sowie der uns nach dem Gesetz oder anderen Bestimmungen zustehenden Ersatzansprüchen werden nicht anerkannt.

Der Auftragnehmer hat zur Absicherung der aus der Produkthaftung resultierenden Risken eine angemessene Produkthaftpflicht- und Rückrufversicherung abzuschließen und diese auf Verlangen auch nachzuweisen.

13. Unwirksamkeit
Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen.

14. Weitergabe von Daten
Der Auftragnehmer erteilt seine Zustimmung zur Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung seiner aus dem Geschäftsfall entnommenen persönlichen Daten.

15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wels. Österreichisches Recht gilt als vereinbart.

Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

16. Storno
Eine Stornierung von Aufträgen wird von uns unverzüglich vorgenommen werden. Sie gilt als rechtzeitig vorgenommen, wenn der Auftragnehmer binnen 3 Werktagen ab Bestellung vom Storno verständigt wird. Die Verständigung erfolgt wie die Auftragserteilung, siehe Pkt 2. der Allgemeinen Einkaufsbedingungen.

17. Aufrechnung, Abtretung
Wir behalten uns das Recht vor, mit allfälligen Forderungen gegen den Auftragnehmer gegen Verbindlichkeiten aufzurechnen. Eine Aufrechnung von Forderungen des Auftragnehmers gegen uns mit Verbindlichkeiten ist hingegen ausgeschlossen.

Bei einer Abtretung von Forderungen gegen uns behalten wir uns die Geltendmachung uns daraus entstehender Kosten vor.

18. Haftung, Verjährungsfristen
Die Haftung des Auftragnehmers regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein Ausschluss für die Haftung auch wegen leichter Fahrlässigkeit ist nicht möglich. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist ist ausgeschlossen.

19. Sub-Auftragnehmer, Insolvenz
Der Auftragnehmer darf den Auftrag oder Teile des Auftrages nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte, insbesondere Unter-Auftragnehmer weitergeben.

Sobald für die Angelegenheiten des Auftragnehmers ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt werden sollte oder das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftragnehmers eröffnet werden sollte, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.